Achtung Achtung Achtung - Vorschläge der Expertenkommission an das Justizministerium vom Oktober 2019 sind schon eingearbeitet
Die gemeinsame Sorge für Eltern
Es ist vorgesehen, dass sämtliche Väter und Mütter dauerhaft das Sorgerecht erhalten. Der Familienstand ist nicht mehr entscheidend. Das Sorgerecht soll nach Auffassung der Expertenkommission grundsätzlich allen Eltern zugesprochen werden. Väter erhalten das Sorgerecht dann mit der Vaterschaftsfeststellung. Das Sorgerecht soll nicht mehr entzogen werden können. Auch Kinderschänder oder Gewalttäter/innen behalten das Sorgerecht am Kind. Dafür ist vorgesehen, dass in Einzelfällen für eine befristete Zeit die Ausübung des Sorgerechts eingeschränkt werden kann.
In der Folge werden sich Mütter noch weniger als bisher vor gewalttätigen "Vätern" schützen können. Die Istanbul-Konvention wird noch weiter ausgehebelt als es bisher schon der Fall ist.
Für eine Schwangere in Deutschland ist es aufgrund der Rechtslage grundsätzlich ungewiss, ob sie das Kind, dass sie am Herzen trägt, später auch großziehen darf. Ihr Grundrecht auf freie Bestimmung des Aufenthalts hätte sie faktisch mit der Vaterschaftsfeststellung verloren.